AGB floristweb

Helenium Sommerblume

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Leistungsbedingungen von floristweb

Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.

1. Angebot, Vertragsschluss und Leistungspflichten

  1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich.
  2. Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst dann zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.
  3. Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.
  4. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
  5. An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlagen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
  6. Alle an uns überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmematerial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht.
  7. Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor, wobei Mehr- und Minderlieferungen zu einer Anpassung der Vergütung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtpreises führen.
  8. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
    • die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
    • Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
    • Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
    • Prüfpflichten bei Linksetzung;
    • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
    • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
    • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
  9. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte dem Anbieter ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist er berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  10. Für Redebeiträge gelten als Zusatz zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unsere Zusätzlichen Bedingungen für Redebeiträge mit floristweb.

2. Nutzungsrechte

  1. Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er uns übergibt, zustehen.
  2. Wir räumen den Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
  3. Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 2.2 beschrieben ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
  4. Jede Verwertung der von uns erstellten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.
  5. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich im Eigentum von uns.
  6. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von uns dem Kunden eingeräumt werden, sind uns mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.

3. Mitwirkungspflicht der Kunden

  1. Unsere Kunden haben uns bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch uns erforderlich ist.
  2. Sofern unsere Kunden zur Leistungserbringung durch uns Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind uns diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen. Unsere Kunden stellen sicher, dass wir zur Nutzung der uns übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind.
  3. Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

4. Vergütungen

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Auf unsere Vergütungen fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an.
  3. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.

5. Fristen und Termine

  1. Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit unseren Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden.
  2. Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung.
  3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unsere Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.
  4. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und – sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen – vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.
  5. Kündigungen bzw. Stornierungen bedürfen immer der Schriftform.
  6. Für Vorträge und Schulungen gelten folgende Stornobedingungen: Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Gebühren an. Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden Gebühren in Höhe von 30% der Auftragssumme, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn Gebühren in Höhe von 60% der Auftragssumme sofort fällig. Bei späterer Stornierung werden 90% der Auftragssumme sofort zur Zahlung fällig.
  7. Für alle anderen Verträge, für die nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit 1 Jahr ab dem Datum der Auftragsbestätigung und verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht bis 1 Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

6. Zahlungen

  1. Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch unsere Kunden.
  2. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  3. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder einem Betrag in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  4. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und Wechsel auch nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des betreffenden Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel- oder Scheckbeträgen erfolgt erst, nachdem uns deren Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.
  5. Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht uns eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
  6. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.

7. Abnahme / Beanstandungen

  1. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
  2. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

8. Aufrechnung

Unsere Kunden können uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen

9. Mängel

1. Bei Sachmängeln gilt folgendes:

  1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
  2. Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
  3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern
  4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung
  5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.

2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:

  1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes:
  2. Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
  3. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
  4. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
  5. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/Programmen Sicherungskopien herzustellen.
  6. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
  7. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.

10. Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertraut.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
  3. Eine Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  4. Ziffer 9.6 gilt entsprechend.

11. Datenschutz

  1. Wir dürfen die unsere Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags verarbeiten und einsetzen.
  2. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle Leistungspflichten – auch die unserer Kunden – ist Kitzingen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden ergebenen Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks – ist Kitzingen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

13. Teilunwirksamkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unseren Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.

14. Zusätzliche Bedingungen für Redebeiträge

Für Redebeiträge, also Vorträge, Workshops und Seminare, gelten zusätzlich unsere Bedingungen für Redebeiträge.

Kitzingen, 15.08.2022